AGB'S Bergseele Schwarzwald 2026
KURTAXE/ GÄSTEKARTE / KONUS
Die Kurtaxe wir nach örtlichem Tarif berechnet und ist im Zim-merpreis enthalten (Stand 01.2026). Jeder Gast erhält für die Kurtaxe eine Inklusiv-Gästekarte (KONUS). Damit können Sie den ÖPNV im Schwarzwald kostenfrei nutzen.
INFORMATIONSPFLICHT AUS § 36 VSBG
Wir nehmen jedoch nicht am Streitbeilegungsverfahren teil.
WIDERRUF
Bei Verträgen die z.B. über das Internet abgeschlossen wurden (sog. Fernabsatzgeschäfte) kann ein Widerrufsrecht bestehen. Dieses zählt im Fall der Stornierung einer Zimmerbuchung nicht. Bei klassischen touristischen Leistungen, wie Übernachtungen oder Verköstigung besteht kein Widerrufsrecht. Hier gilt die Ausnahmeregel, dass bei zeitlich genau festgelegten Buchungen einer touristischen Leistung (Unterkunft, Verpflegung, Freizeit-veranstaltung) das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften und auch bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträ-gen außer Kraft gesetzt ist; § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Unterkunft (Hotelauf-nahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Übernachtungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Unterkunft in Text-form, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB Abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind die Unterkunft und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Unterkunft zustande. Für den Fall der Buchung über die unterkunftseigene Website kommt der Vertrag über Ankli-cken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.
2.1.1 Bei Onlinebuchung über die unterkunftseigene Webseite oder anderer Online Angeboten, kann es aufgrund technischer Gegebenheiten dazu kommen, dass ein Umzug in der jeweils gebuchten Kategorie erfolgen kann. Die Unterkunft wir den Kunden schnellstmöglich über diesen Umstand Informieren und einen Rücktritt oder Umbuchung ermöglichen.
2.2 Vertragspartner sind die Unterkunft und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Unterkunft gegen-über zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern die Unterkunft eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Alle Ansprüche gegen die Unterkunft verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprü-chen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässi-gen Pflichtverletzung der Unterkunft beruhen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Die Unterkunft ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Unterkunft zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die Unterkunft beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Unterkunft verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Um-satzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags-schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträ-gen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwi-schen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Die Unterkunft kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der ge-buchten Zimmer, der Leistung der Unterkunft oder der Aufent-haltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Unterkunft erhöht.
3.5 Rechnungen der Unterkunft ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Unterkunft kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsver-zug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Unter-kunft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Die Unterkunft ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleis-tung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlan-gen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszah-lungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Unter-kunft berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Die Unterkunft ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräfti-gen Forderung gegenüber einer Forderung der Unterkunft aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Eine Umbuchung der Buchung, vor Ablauf der kostenfreien Stornierung, ist kostenfrei. Nach Ablauf der kostenfreien Stornie-rung, wird für jede Umbuchung einer Gebühr von € 10,00 erhoben. Es gelten die jeweiligen Tagesaktuellen Preise. Die Buchung kann, wie in Ziffer 4 erwähnt, nicht mehr kostenfrei storniert werden.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DER UNETRKUNFT (NO SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Unterkunft ge-schlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Unterkunft der Vertrags-aufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Ver-tragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen der Unterkunft und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Unterkunft auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Unterkunft ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen (30 Tage vor Anreise), besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Unterkunft einer Vertrags-aufhebung nicht zu, behält die Unterkunft den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Unterkunft hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Unterkunft den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalie-ren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, bei vorheriger Mitteilung mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalar-rangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Sollte keine Mitteilung erfolgen oder sollte eine frühere Abreise erfolgen, so stehen der Unterkunft 100% des vertraglich vereinbarten Preises zu. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 RÜCKTRITT DER UNTERKUNFT
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Unterkunft in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn z.B. Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Unterkunft gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Unterkunft ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist die Unterkunft berechtigt, aus sachlich gerechtfer-tigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere von der Unter-kunft nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages un-
möglich machen; Zimmer oder Räume schuldhaft unter irrefüh-render oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - die Unterkunft begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Unter-kunft in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Unterkunft zuzu-rechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt der Unterkunft begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Unterkunft spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Unterkunft aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Unterkunft kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 HAFTUNG DER UNTERKUNFT
7.1 Die Unterkunft haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-heit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Unterkunft beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung der Unterkunft steht die eines gesetzli-chen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Unterkunft auftreten, wird die Unterkunft bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet die Unterkunft dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbe-wahrungsvereinbarung mit der Unterkunft.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Unterkunftspark-platz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkom-men oder Beschädigung auf dem Unterkunftsgrundstück abge-stellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Unterkunft nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. Diese Bestimmung bezieht sich auch auf Abgestell-te Gegenstände (z.B. Ski, Fahrrad, ...) im dafür vorgesehenen Raum.
7.4 Nachrichten, Post, Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Unterkunft übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsen-dung derselben. Die Unterkunft haftet hierbei nur nach Maßga-be der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.5 Fundsachen des Gastes nach Abreise im Zimmer, werden nach §§ 701 ff. BGB mit Sorgfalt behandelt, sofern diese gefun-den wurde. Siehe auch Ziffer 7.2. Auf Wunsch wird die Fundsa-che auf Kosten und Risiko des Gastes, dem Gast zugesendet. 6 Monate nach Abreise des Gastest, wird die Fundsache entsorgt.
8 NETZWERK, W-LAN/WI-FI, DSL, LTE
8.1 Der Nutzer des Netzwerks verpflichtet sich, die im Internet notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Insbesondere verpflichtet er sich den Zugang weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen im Internet noch anderweitig missbräuchlich zu nutzen. Er verpflichtet sich wei-terhin gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschrif-ten zum Schutze der Jugend und Urheberrechte zu beachten.
9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsan-nahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichts-stand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Sitz der Unterkunft. Sofern ein Ver-tragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichts-stand der Sitz der Unterkunft.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.
Geändert durch Bergseele Privat- & Retreathotel Schwarzwald
Herr Fabian Andreu-Heidt, Hornweg 21, 79674 Todtnau,
+49 7671 1800
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